Die Stiftung
Die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR) ist eine rechtsfähige allgemeine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Regensburg. In ihr sind zehn Hauptstiftungen sowie mehr als 300 Zustiftungen und Vermächtnisse zusammengefasst.

Organisation
Die Stadt Regensburg verwaltet und vertritt die Stiftung.
Beschlüsse fasst der Evangelische Stiftungsausschuss, ein beschließender Ausschuss des Stadtrats mit neun Mitgliedern. Den Vorsitz führt die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister. Dem Ausschuss gehören außerdem fünf vom Stadtrat berufene Mitglieder, die Dekanin oder der Dekan des Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirks Regensburg sowie je ein Mitglied der Kirchengemeinden Neupfarrkirche und Dreieinigkeitskirche an.
Die Stiftungsaufsicht liegt bei der Regierung der Oberpfalz.
Auf einen Blick
Name
Evangelische Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR)
Rechtsform
Rechtsfähige allgemeine Stiftung des öffentlichen Rechts
Anschrift
Alte Manggasse 3
93047 Regensburg
Verwaltung
Stadt Regensburg
Aufsicht
Regierung der Oberpfalz
Einrichtungen
Johannesstift, Ambulante Dienste
Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Sie fördert das öffentliche Gesundheitswesen, die Jugend- und Altenhilfe sowie Erziehung und Bildung und unterstützt Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Ihr Wirkungskreis ist auf die Stadt Regensburg beschränkt. Nach der Satzung verwirklicht sie diesen Zweck insbesondere durch:
Altenhilfe
Betrieb des Alten- und Pflegeheims Johannesstift und der Evangelischen Ambulanten Dienste.
Kinder und Jugendliche
Hilfen zur Teilnahme an Freizeitangeboten sowie Unterstützung anlässlich der Konfirmation.
Einzelhilfen
Hilfen für Familien und Alleinerziehende in Notlagen. Anfragen richten Sie bitte an die Stiftungsverwaltung.
Geschichte

Das Grüne Zimmer in der Stiftungsverwaltung
1296 – Gründung des Leprosenhauses St. Lazarus, der ältesten überlieferten Stiftung der EWR.
1542 – Regensburg tritt zum lutherischen Bekenntnis über. Die Stiftungen bleiben in städtischer Verwaltung und geraten unter evangelischen Einfluss.
1648 – Der Westfälische Friede bestätigt ihren evangelischen Charakter.
1833 – Der Ausgleich zwischen katholischer und evangelischer Bevölkerung bestätigt ihn erneut.
2002 – Die heutige Satzung tritt am 1. Mai in Kraft.
Heute – Die Einrichtungen der Stiftung stehen Menschen aller Konfessionen offen.